Diese Übersetzung dient nur der Orientierung; maßgeblich ist die englische Fassung.
Einreichungsvereinbarung für Mitwirkende
Gültig ab: 6. Mai 2026 · Zuletzt aktualisiert: 6. Mai 2026
Diese Einreichungsvereinbarung für Mitwirkende („Vereinbarung“) wird zwischen Broadimage („Broadimage“, „wir“, „uns“) und dem Fotografen, Videografen oder sonstigen Urheber von Inhalten geschlossen, der ein Mitwirkenden-Konto registriert oder Inhalte über upload.broadimage.com einreicht („Mitwirkender“, „Sie“).
Inhalt
- Parteien und Inkrafttreten
- Begriffsbestimmungen
- Einreichung und Annahme
- Lizenzeinräumung
- Beschränkung auf redaktionelle Nutzung & Weg zur kommerziellen Erweiterung
- Zusicherungen und Gewährleistungen des Mitwirkenden
- Anforderungen an IPTC-Metadaten
- Royalties und Zahlung
- Berichterstattung und Prüfung
- Steuern
- Freistellung
- Haftungsbeschränkung
- Laufzeit und Kündigung
- Richtlinie bei wiederholten Verstößen und DMCA
- Kontosperrung
- KI und zukünftige Technologien
- Vertraulichkeit
- Anwendbares Recht und Streitbeilegung
- Allgemeine Bestimmungen
1. Parteien und Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt zum früheren der folgenden Zeitpunkte in Kraft: (a) dem Datum, an dem Sie diese Bedingungen bei der Registrierung eines Mitwirkenden-Kontos annehmen, oder (b) dem Datum, an dem Sie erstmals Inhalte über einen beliebigen Kanal bei Broadimage einreichen. Die Vereinbarung bleibt in Kraft, bis sie gemäß Abschnitt 13 gekündigt wird.
2. Begriffsbestimmungen
- „Inhalte“ bezeichnet Fotos, Videos, Audioaufnahmen, Bildunterschriften, Metadaten und sonstige Medien, die Sie bei Broadimage einreichen.
- „Angenommene Inhalte“ bezeichnet Inhalte, die Broadimage geprüft und für den Vertrieb freigegeben hat.
- „Redaktionelle Nutzung“ bezeichnet die Nutzung in Nachrichtenberichterstattung, Kommentaren, Kritik, Bildung, Dokumentation, in biografischen, historischen, journalistischen, wissenschaftlichen oder anderweitig berichtenswerten Zusammenhängen, sofern die Nutzung Informations- oder Berichterstattungszwecken im Einklang mit allgemein anerkannten redaktionellen Standards dient.
- „Kunde“ bezeichnet eine Stelle, die Angenommene Inhalte von Broadimage oder einem autorisierten Vertriebspartner lizenziert.
- „Vertriebspartner“ bezeichnet eine Drittagentur oder -plattform, mit der Broadimage eine Vertriebsvereinbarung zur Unterlizenzierung von Inhalten an Kunden geschlossen hat.
- „Nettoerlös“ bezeichnet die von Broadimage für die Lizenzierung Angenommener Inhalte tatsächlich vereinnahmten Beträge, abzüglich anfallender Steuern, Rückerstattungen, Rückbuchungen, Gebühren von Zahlungsdienstleistern und (bei Verkäufen über Vertriebspartner) des vom Vertriebspartner einbehaltenen Anteils.
- „Abrechnungszeitraum“ bezeichnet einen Kalendermonat.
- „Gebiet“ bezeichnet weltweit.
- „Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet jede Stelle, die Broadimage kontrolliert, von Broadimage kontrolliert wird oder mit Broadimage unter gemeinsamer Kontrolle steht.
3. Einreichung und Annahme
Sie können Inhalte über das Mitwirkenden-Portal einreichen. Broadimage prüft alle Einreichungen und nimmt Inhalte nach eigenem Ermessen an, lehnt sie ab, bearbeitet Bildunterschriften oder Metadaten, kategorisiert sie neu oder entfernt sie. Broadimage ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Einreichung anzunehmen, Angenommene Inhalte zu vertreiben oder ein bestimmtes Lizenzierungsergebnis zu erzielen. Die Annahme überträgt kein Eigentum; Sie behalten das Urheberrecht an Ihren Inhalten.
4. Lizenzeinräumung
Vorbehaltlich dieser Vereinbarung räumen Sie Broadimage und seinen Verbundenen Unternehmen eine weltweite, nicht ausschließliche, unterlizenzierbare, vergütungspflichtige Lizenz ein, um:
- Ihre Angenommenen Inhalte zu vervielfältigen, zu speichern, zu übertragen, anzuzeigen, zu vertreiben, zu syndizieren und zu archivieren;
- sie zu bearbeiten, zu beschneiden, mit Wasserzeichen zu versehen, zu transkodieren, neu zu betexten und Metadaten hinzuzufügen oder zu korrigieren, soweit dies für den redaktionellen Vertrieb erforderlich ist;
- die Angenommenen Inhalte zu vermarkten und zu bewerben (einschließlich in Mustern, Marketingmaterialien und Präsentationen von Mitwirkenden);
- die vorstehenden Rechte an Kunden und Vertriebspartner unterzulizenzieren;
- die Angenommenen Inhalte für jeden angemessenen Geschäftszweck zu nutzen, der mit dem Betrieb, der Verbesserung und der Weiterentwicklung des redaktionellen Vertriebsgeschäfts und der Dienste von Broadimage zusammenhängt.
Sie behalten sämtliche Urheberrechte an Ihren Inhalten. Die Lizenz gilt für die Laufzeit dieser Vereinbarung und besteht für die in Abschnitt 13 beschriebene Nachlaufphase nach der Beendigung fort.
5. Beschränkung auf redaktionelle Nutzung und Weg zur kommerziellen Erweiterung
Angenommene Inhalte werden von Broadimage an Kunden standardmäßig ausschließlich zur redaktionellen Nutzung lizenziert. Kommerzielle Nutzung, Werbenutzung, Merchandising, Endorsement oder jede Nutzung, die eine nicht bestätigte Model- oder Property-Release-Vereinbarung erfordert, bedarf einer gesonderten, von beiden Parteien unterzeichneten Zusatzvereinbarung zur kommerziellen Erweiterung für die konkreten Inhalte und die beabsichtigte Nutzung, mit gesondert ausgehandelten Royalty-Bedingungen.
6. Zusicherungen und Gewährleistungen des Mitwirkenden
Sie sichern zu und gewährleisten, dass:
- Sie der alleinige Urheber der Inhalte sind oder vom Urheber ordnungsgemäß zur Einreichung bevollmächtigt wurden.
- Sie über alle Rechte verfügen, die zur Einräumung der Lizenz nach Abschnitt 4 erforderlich sind, frei von jeglicher Belastung, einschließlich jeglicher Auftragswerk-Verpflichtung gegenüber Dritten (einschließlich aktueller oder früherer Arbeitgeber, Kunden oder beauftragender Stellen).
- die Inhalte original sind und keine Urheberrechte, Marken, Ausstattungsrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse, Verträge oder sonstigen Schutzrechte Dritter verletzen.
- die Inhalte das Recht auf Privatsphäre oder das Persönlichkeitsrecht keiner Person verletzen und keine verleumderischen Aussagen enthalten.
- Sie für Inhalte, die identifizierbare Personen in nicht berichtenswerten Zusammenhängen oder markenrechtlich geschützte Elemente in nicht beiläufiger Weise zeigen, gültige Model-Releases und Property-Releases (oder Äquivalente der jeweiligen Rechtsordnung) eingeholt haben und diese auf Anfrage vorlegen werden.
- die Inhalte nicht durch oder unter wesentlicher Mitwirkung von generativer KI oder ähnlicher Technologie zur Erzeugung synthetischer Bilder erstellt wurden.
- alle von Ihnen bereitgestellten Metadaten, Bildunterschriften, Daten, Orte und Identifizierungen zutreffend und nicht irreführend sind.
- die Bildunterschrift der Inhalte wahrheitsgemäß ist und die abgebildeten Personen oder Ereignisse nicht wesentlich falsch darstellt.
7. Anforderungen an IPTC-Metadaten
Sie müssen mit jeder Einreichung mindestens die folgenden IPTC-Felder bereitstellen:
- Ersteller (Ihr Fotografen-Credit)
- Credit-Zeile
- Urheberrechtsvermerk
- Bildunterschrift / Beschreibung
- Erstellungsdatum
- Ort (Teilort, Stadt, Bundesland/Provinz, Land)
- Identifizierung der abgebildeten Personen (soweit zutreffend)
Broadimage kann Metadaten zur redaktionellen Genauigkeit und für Vertriebszwecke ergänzen, korrigieren oder erweitern, wird jedoch Ihren bereitgestellten Metadaten nicht wissentlich widersprechen und Ihren Fotografen-Credit nicht entfernen.
8. Royalties und Zahlung
Broadimage zahlt Ihnen Royalties auf den aus der Lizenzierung Ihrer Angenommenen Inhalte tatsächlich vereinnahmten Nettoerlös wie folgt:
- Direktverkäufe (Kunde lizenziert direkt von Broadimage): 50 % des Nettoerlöses an Sie.
- Verkäufe über Vertriebspartner (Kunde lizenziert von einem Drittvertriebspartner, der Broadimage einen Großhandelsanteil zahlt): 40 % des Nettoerlöses an Sie.
Der für eine bestimmte Lizenzkategorie geltende Royalty-Prozentsatz kann von Broadimage mit einer Vorankündigung von mindestens sechzig (60) Tagen geändert werden; wenn Sie die Änderung nicht akzeptieren, können Sie diese Vereinbarung gemäß Abschnitt 13 kündigen.
Zahlungsrhythmus. Royalty-Abrechnungen werden monatlich innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Ende jedes Abrechnungszeitraums erstellt. Zahlungen erfolgen innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen nach Ende des Zeitraums auf die von Ihnen hinterlegte Zahlungsmethode (ACH, PayPal, Wise oder eine andere unterstützte Methode), in US-Dollar. Mindestauszahlungsbetrag: USD 50; darunter liegende Beträge werden in den nächsten Zeitraum vorgetragen. Der Mitwirkende trägt internationale Überweisungsgebühren, Wechselkursdifferenzen und ähnliche Gebühren von Zahlungsdienstleistern.
9. Berichterstattung und Prüfung
Royalty-Abrechnungen enthalten Einzelposten pro Angenommenem Inhalt, pro Kunde (soweit die Vertraulichkeit dies zulässt), pro Nutzungsart und pro Abrechnungszeitraum. Sie können höchstens einmal pro Kalenderjahr mit einer schriftlichen Ankündigung von mindestens 30 Tagen eine Prüfung der Royalty-Aufzeichnungen von Broadimage zu Ihren Angenommenen Inhalten verlangen. Die Prüfung wird von einem für beide Seiten akzeptablen unabhängigen Prüfer unter Vertraulichkeitsverpflichtung durchgeführt. Die Prüfungskosten trägt der Mitwirkende, es sei denn, die Prüfung ergibt eine Unterzahlung von mehr als fünf Prozent (5 %) für den geprüften Zeitraum; in diesem Fall erstattet Broadimage die angemessenen Prüfungskosten.
10. Steuern
Sie müssen vor jeder Royalty-Zahlung ein aktuelles und korrektes IRS-Formular W-9 (US-Mitwirkende) oder Formular W-8BEN / W-8BEN-E (Nicht-US-Mitwirkende) oder ein lokales Äquivalent vorlegen. Broadimage behält gesetzlich vorgeschriebene Steuern ein und stellt die entsprechenden Steuerformulare aus (Formular 1099 für US-Mitwirkende; Formular 1042-S, soweit für Nicht-US-Mitwirkende erforderlich). Für Ihre eigenen Einkommensteuerpflichten in Ihrer Rechtsordnung sind allein Sie verantwortlich.
11. Freistellung
Sie verpflichten sich, Broadimage, seine Verbundenen Unternehmen, Vertriebspartner, Unterlizenznehmer, Kunden und deren jeweilige leitende Angestellte, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter von allen Ansprüchen Dritter, Verbindlichkeiten, Schäden, Verlusten, Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) freizustellen, (nach Wahl von Broadimage) zu verteidigen und schadlos zu halten, die aus Folgendem entstehen oder damit zusammenhängen:
- jeder Verletzung Ihrer Zusicherungen und Gewährleistungen in Abschnitt 6;
- jeder Behauptung, dass die Inhalte Urheber-, Marken-, Datenschutz-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte Dritter verletzen;
- jeglichen verleumderischen, ehrverletzenden oder rechtswidrigen Inhalten in Ihren Inhalten oder in den von Ihnen bereitgestellten Metadaten;
- jedem Versäumnis, erforderliche Model- oder Property-Releases für nicht-redaktionelle Nutzungen einzuholen;
- jeder Falschangabe oder Falschdarstellung in Ihrer Bewerbung als Mitwirkender oder in Ihren Metadaten.
Diese Verpflichtung überdauert die Beendigung dieser Vereinbarung.
12. Haftungsbeschränkung
Die Gesamthaftung von Broadimage aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung übersteigt nicht die Royalties, die Ihnen in den zwölf (12) Monaten unmittelbar vor dem Anspruch gezahlt wurden. Broadimage haftet nicht für indirekte, beiläufig entstandene, besondere, Folge- oder Strafschäden oder für entgangenen Gewinn, Umsatz, Datenverlust, Verlust von Geschäftswert oder Geschäftschancen. Einige Rechtsordnungen lassen diese Beschränkungen nicht zu; in diesen Rechtsordnungen ist unsere Haftung auf das gesetzlich zulässige Höchstmaß beschränkt.
13. Laufzeit und Kündigung
Laufzeit. Diese Vereinbarung beginnt am Tag des Inkrafttretens und läuft für eine anfängliche Laufzeit von einem (1) Jahr; sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht eine der Parteien mindestens sechzig (60) Tage vor dem nächsten Verlängerungsdatum schriftlich die Nichtverlängerung erklärt.
Ordentliche Kündigung. Jede Partei kann diese Vereinbarung jederzeit mit einer schriftlichen Kündigungsfrist von sechzig (60) Tagen gegenüber der anderen Partei kündigen.
Kündigung aus wichtigem Grund. Broadimage kann bei wesentlicher Vertragsverletzung (einschließlich jeder Verletzung der Gewährleistungen nach Abschnitt 6), wiederholter Urheberrechtsverletzung, Betrug, gefälschten Metadaten, Einreichung synthetischer / KI-generierter Inhalte oder Nichterfüllung von Verpflichtungen gegenüber Broadimage fristlos durch Mitteilung kündigen. Sie können bei einer wesentlichen Vertragsverletzung durch Broadimage, die nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung behoben wird, fristlos durch Mitteilung kündigen.
Entfernung einzelner Bilder. Sie können jederzeit durch schriftliche Mitteilung an Broadimage die Entfernung bestimmter Angenommener Inhalte verlangen. Broadimage entfernt die bezeichneten Inhalte innerhalb von dreißig (30) Tagen aus dem aktiven Vertrieb; Broadimage kann jedoch bestehende Kundenlizenzen für diese Inhalte für bis zu achtzehn (18) Monate ab Ihrem Entfernungsantrag weiterhin erfüllen.
Nachlaufphase nach der Beendigung. Nach Beendigung dieser Vereinbarung kann Broadimage bestehende Kundenlizenzen für Angenommene Inhalte für bis zu achtzehn (18) Monate ab der Beendigung weiterhin erfüllen, wird jedoch keine neuen Lizenzen abschließen. Royalties aus diesen fortgeführten Lizenzen bleiben Ihnen zu den bei der ursprünglichen Lizenzerteilung geltenden Sätzen zahlbar.
Fortgeltung. Die Abschnitte 6, 11, 12, 14, 15, 17, 18 und 19 überdauern die Beendigung.
14. Richtlinie bei wiederholten Verstößen und DMCA
Broadimage betreibt ein Notice-and-Takedown-Verfahren nach 17 U.S.C. § 512 sowie eine Richtlinie bei wiederholten Verstößen. Die vollständigen Verfahrensdetails finden Sie in unserer DMCA-Richtlinie. Sie verpflichten sich, auf jede DMCA-Mitteilung oder Gegendarstellung, die Ihre Inhalte betrifft, umgehend und wahrheitsgemäß zu reagieren und gerichtliche Anordnungen zu strittigen Inhalten zu befolgen. Wiederholte Verstöße (in der Regel drei oder mehr begründete DMCA-Verwarnungen) sind ein Kündigungsgrund gemäß Abschnitt 13.
15. Kontosperrung
Broadimage kann Ihr Mitwirkenden-Konto sperren oder kündigen, ausstehende Royalties einbehalten oder beides, und zwar aus jedem der folgenden Gründe:
- Einreichung von Inhalten, die Rechte Dritter verletzen oder gegen die Gewährleistungen nach Abschnitt 6 verstoßen;
- Einreichung gestellter, manipulierter oder synthetischer / KI-generierter Inhalte, die als tatsächliche redaktionelle Berichterstattung präsentiert werden;
- gefälschte Metadaten, Bildunterschriften, Daten, Orte oder Identifizierungen;
- wiederholte Urheberrechtsverletzung (Schwelle für wiederholte DMCA-Verwarnungen);
- betrügerische Zahlungsinformationen oder Rückbuchungen;
- Verstoß gegen jede sonstige wesentliche Bestimmung dieser Vereinbarung.
Soweit angemessen und nicht durch die Art des Verstoßes ausgeschlossen, wird Broadimage vor einer Sperrung oder Kündigung eine Mitteilung und die Gelegenheit zur Abhilfe geben.
16. KI und zukünftige Technologien
Die Lizenz in Abschnitt 4 umfasst jeden angemessenen Geschäftszweck, der mit dem Betrieb, der Verbesserung und der Weiterentwicklung des redaktionellen Vertriebsgeschäfts und der Dienste von Broadimage zusammenhängt, einschließlich Indexierung, Syndizierung sowie Forschung und Produktentwicklung im Bereich des maschinellen Lernens, die diese Zwecke unterstützen.
Broadimage betreibt derzeit kein kommerzielles Lizenzprogramm für KI-Training. Sollte Broadimage ein solches Programm in Zukunft einrichten, wird es mit gesonderter Mitteilung an Sie betrieben, verbunden mit der Möglichkeit, der Einbeziehung zu widersprechen, bevor eine solche Nutzung beginnt. Broadimage beachtet maschinenlesbare Widerspruchssignale (einschließlich der IPTC-Kennzeichnungen DigitalSourceType und AIUsageRights), die Sie für Rechtsordnungen bereitstellen, in denen solche Signale vorgeschrieben sind.
17. Vertraulichkeit
Royalty-Sätze, Kundenlisten, Verkaufsdaten und sonstige nicht öffentliche Geschäftsinformationen, die Ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung offengelegt werden, sind vertraulich. Sie werden diese Informationen nicht an Dritte weitergeben (außer an Ihren Steuerberater, Buchhalter, Rechtsanwalt oder sonstigen professionellen Berater unter Vertraulichkeitsverpflichtung oder soweit gesetzlich vorgeschrieben).
18. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
18.1 Anwendbares Recht
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht des Bundesstaates Kalifornien, USA, unter Ausschluss der Grundsätze des Kollisionsrechts. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
18.2 Verbindliches Schiedsverfahren
Jede Streitigkeit, jeder Anspruch oder jede Kontroverse aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung (eine „Streitigkeit“) wird durch ein verbindliches individuelles Schiedsverfahren beigelegt, das von JAMS nach dessen Streamlined Arbitration Rules & Procedures durchgeführt wird, mit Schiedsort in Los Angeles County, Kalifornien. Ein Urteil über einen Schiedsspruch kann bei jedem zuständigen Gericht eingetragen werden.
Jede Partei kann qualifizierte Bagatellklagen anstelle des Schiedsverfahrens vor Gericht erheben. Jede Partei kann bei einem zuständigen Gericht einstweiligen oder Unterlassungsrechtsschutz beantragen, um die unbefugte Nutzung geistigen Eigentums bis zum Abschluss des Schiedsverfahrens zu verhindern.
18.3 Verzicht auf Sammelklagen
SIE UND BROADIMAGE VEREINBAREN JEWEILS, DASS STREITIGKEITEN NUR IN INDIVIDUELLER EIGENSCHAFT UND NICHT ALS KLÄGER ODER MITGLIED EINER GRUPPE IN EINEM ANGEBLICHEN SAMMEL-, KOLLEKTIV- ODER VERBANDSVERFAHREN GELTEND GEMACHT WERDEN DÜRFEN. DIESER VERZICHT IST EINE WESENTLICHE BESTIMMUNG DIESER VEREINBARUNG.
18.4 Verzicht auf ein Geschworenenverfahren
Jede Partei verzichtet auf jedes Recht auf ein Geschworenenverfahren im Zusammenhang mit einer Streitigkeit aus dieser Vereinbarung.
18.5 Ausschluss des Schiedsverfahrens innerhalb von 30 Tagen
Sie können die Schiedsklausel und den Verzicht auf Sammelklagen ausschließen, indem Sie innerhalb von 30 Tagen nach der erstmaligen Annahme dieser Vereinbarung eine E-Mail an legal@broadimage.com mit dem Betreff „Arbitration Opt-Out“ senden, die Ihren vollständigen Namen, Ihre Mitwirkenden-E-Mail-Adresse und eine eindeutige Erklärung enthält, dass Sie den Ausschluss wünschen.
19. Allgemeine Bestimmungen
- Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung (zusammen mit der Datenschutzrichtlinie, der Cookie-Richtlinie, den Nutzungsbedingungen und der DMCA-Richtlinie) stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und Broadimage in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle früheren Bedingungen für Mitwirkende.
- Änderung mit Ankündigung. Broadimage kann diese Vereinbarung mit einer Vorankündigung von mindestens 60 Tagen (per E-Mail oder Benachrichtigung im Mitwirkenden-Konto) ändern. Die fortgesetzte Einreichung von Inhalten nach dem Inkrafttreten einer Änderung gilt als Annahme. Wenn Sie die Änderung nicht akzeptieren, besteht Ihr Rechtsbehelf in der Kündigung gemäß Abschnitt 13.
- Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung für nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.
- Kein Verzicht. Die Nichtdurchsetzung einer Bestimmung stellt keinen Verzicht auf die künftige Durchsetzung dar.
- Abtretung. Broadimage kann diese Vereinbarung im Zusammenhang mit einer Fusion, Übernahme, Finanzierung oder Veräußerung von Vermögenswerten an jeden Rechtsnachfolger abtreten. Sie dürfen diese Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Broadimage nicht abtreten.
- Mitteilungen. Mitteilungen an Sie können per E-Mail an die E-Mail-Adresse Ihres Mitwirkenden-Kontos gesendet werden. Mitteilungen an Broadimage sind an legal@broadimage.com zu richten, mit einer Kopie per Post an die Anschrift, die Broadimage auf Anfrage mitteilt.
- Höhere Gewalt. Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung, die durch Umstände außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle verursacht werden.
- Elektronische Unterschrift. Sie stimmen zu, dass die Registrierung eines Mitwirkenden-Kontos, die Annahme dieser Bedingungen über das Mitwirkenden-Portal oder die erstmalige Einreichung von Inhalten eine elektronische Annahme dieser Vereinbarung nach dem US-amerikanischen ESIGN Act und entsprechenden anwendbaren Gesetzen darstellt.
Kontakt
Fragen zur Vereinbarung für Mitwirkende: legal@broadimage.com
Support für Mitwirkende: support@broadimage.com
Telefon: +1 310 697 2999
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